Inhaltsübersicht (BOStrab)

Allgemeines
- Anwendung/Begriffsbestimmungen
- Grundregeln
- Bau der Betriebsanlagen und Fahrzeuge
- Betrieb
- Technische Aufsicht
- Ausnahmen

Betriebsleitung
- UnternehmerBetriebsbedienstete
- Betriebsleiter
- Bestätigung als Betriebsleiter

Betriebsbedienstete
- Allgemeine Anforderungen
- Besondere Anforderungen
- Ausbildung und Prüfung
- Verhalten während des Dienstes
- Verhalten bei Krankheit

Betriebsanlagen
- Streckenführung
- Bahnkörper
- Oberbau
- Umgrenzung des lichten Raumes
- Sicherheitsräume
- Bahnübergänge
- Signalanlagen
- Zugsicherungsanlagen
- Nachrichtentechnische Anlagen
- Energieversorgungsanlagen
- Fahrleitungsanlagen
- Rückleitungen
- Beleuchtungsanlagen
- Rohrleitungen
- Brücken
- Tunnel
- Haltestellen
- Fahrtreppen und Fahrsteige

Fahrzeuge
- Fahrzeuggestaltung
- Fahrzeugmaße
- Laufwerke
- Bremsen
- Antrieb
- Fahrsteuerung
- Stromabnehmer und Schleifer
- Signaleinrichtungen
- Bahnräumer und Schienenräumer
- Kupplungseinrichtungen
- Türen für den Fahrgastwechsel
- Fahrzeugführerplatz
- Innenbeleuchtung, Heizung und Lüftung
- Informationseinrichtungen
- Beschriftungen und Sinnbilder
- Ausrüstung für Notfälle

Betrieb
- Fahrordnung
- Zulässige Geschwindigkeiten
- Signale
- Einsatz von Betriebsbediensteten
- Besetzen der Züge mit Fahrbediensteten
- Fahrbetrieb
- Teilnahme am Straßenverkehr
- Verhalten bei Mängeln an Zügen
- Instandhaltung
- Benutzen und Betreten
- Betriebsgefährdende Handlungen

Verfahrensvorschriften
- Prüfung der Bauunterlagen
- Aufsicht über den Bau
- Abnahme

Ordnungswidrigkeiten und Inkrafttreten
- Ordnungswidrigkeiten
-Inkrafttreten



Näheres zur Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen finden Sie unter diesem Link (extern)